GEAK

Das Basisprodukt GEAK ist die offizielle Energieetikette der Kantone und zeigt im vierseitigen GEAK Dokument die Energieklasse von Gebäudehülle, Gebäudetechnik und der direkten CO2-Emissionen in sieben Klassen (A bis G) an. Der GEAK basiert auf einer einheitlichen Berechnungsmethodik. Als Grundlage gelten schweiz­weit die gleichen Kriterien und Berechnungswerte. So können Gebäude untereinander verglichen werden – ein grosser Vorteil zum Beispiel bei der Beurteilung von Kauf- und Mietangeboten oder bei Modernisierungsplänen.

Inhalt

Der GEAK-Bericht enthält folgende Angaben:

  • Auf Seite 1 finden Sie:
    • die Daten zum geprüften Objekt;
    • die grafische Darstellung der Klassierung von Gebäudehülle, Gebäudetechnik und der direkten CO₂-Emissionen;
    • die Kenndaten der Standardnutzung des Gebäudes;
    • den Energiebedarf des Gebäudes bei Standardnutzung;
    • die Unterschrift der GEAK Expertin / des GEAK Experten, um für die Richtigkeit der Daten zu bürgen.
  • Auf Seite 2 finden Sie:
    • die Beschreibung des Gebäudes;
    • die Beschreibung der aktuell eingesetzten Gebäudetechnik;
    • die effektiven Verbrauchsdaten;
    • eine grobe Beurteilung der einzelnen Bauteile und der Haustechnik sowie Hinweise zum aktuellen Zustand;
    • Hinweise zu Erneuerungen;
    • weitere allgemeine Informationen.
  • Auf Seite 3 finden Sie:
    • Empfehlungen zu energietechnischen Massnahmen;
    • einen Beschrieb von Gebäudehülle, Heizung, Warmwasserbereitung und des übrigen Elektrizitätsbedarfs;
    • Hinweise zum Benutzerverhalten;
    • weitere Informationen.
  • Auf Seite 4 finden Sie:

    Auf der vierten und letzten Seite finden Sie allgemeine Informationen zum GEAK sowie eine Beschreibung der typischen Merkmale der drei Klassierungen, um die Einstufung des Gebäudes zu beurteilen.

Bedingungen für die Gültigkeit

Ein GEAK ist nur unter folgenden Bedingungen gültig:

  1. Der Prozess zur Erstellung eines GEAK Dokuments muss von einer GEAK Expertin / einem GEAK Experten vollständig durchgeführt worden sein.
  2. Das GEAK Dokument ist vollständig und wurde von der GEAK Expertin / vom GEAK Experten unterzeichnet.
  3. Die Nutzung des Gebäudes hat sich seit der GEAK-Erstellung nicht geändert.
  4. Die höchste Version / das jüngste Datum definiert den gültigen GEAK (bei mehreren Dokumenten).
  5. Die Gültigkeitsdauer ist noch nicht abgelaufen.
  6. Die GEAK Expertin / der GEAK Experte hat die Angaben wahrheitsgetreu ausgefüllt.
  7. Seit Ausstellung des GEAK wurden keine wesentlichen Änderungen am Gebäude mit Folgen für den Energiebedarf getätigt.

Gültigkeitsdauer

Die Gültigkeitsdauer ist vom Produkt abhängig:

Produkt

Gültigkeit

GEAK

10 Jahre

GEAK Plus

10 Jahre

GEAK Neubau provisorisch

3 Jahre

GEAK Neubau

10 Jahre

Die Gültigkeitsdauer gilt, solange keine wesentlichen Änderungen am Gebäude vorgenommen werden, welche sich z. B. auf den Heizwärmebedarf auswirken.